Norm
ABGB §180 Abs3Rechtssatz
§ 180 Abs 3 ABGB gilt auch dann, wenn zwar die gemeinsame Obsorge beider Elternteile aufrechterhalten werden soll, aber ein Elternteil nun die hauptsächliche Betreuung anstrebt. Entsprechendes gilt, wenn ein Doppelresidenzmodell mit einer Betreuung im zeitlich gleichen Ausmaß die bisherige Betreuung im gemeinsamen Haushalt ersetzen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133864Im RIS seit
23.02.2022Zuletzt aktualisiert am
23.02.2022