RS OGH 2020/11/23 8ObA48/20x

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Veröffentlicht am 23.11.2020
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Norm

AngG §36 Abs1
WTBG §77 Abs10

Rechtssatz

§ 77 Abs 10 WTBG und Konkurrenzklauseln, die dem § 36 Abs 1 AngG unterliegen, liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde. Beide dienen dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Dienstgebers, weil sich zwischen den für ihn tätigen Personen und den ständig von ihnen betreuten Klienten oft ein deren Abwerbung erleichterndes Vertrauensverhältnis entwickelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133413

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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