Norm
ABGB §1170bRechtssatz
Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133404Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021