RS OGH 2018/9/26 15Os105/18g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2018
beobachten
merken

Norm

StGB §278b

Rechtssatz

Für das Bestehen einer terroristischen Vereinigung reicht (unter anderem) schon die Ausrichtung des (auf längere Zeit angelegten) Zusammenschlusses, dass zumindest künftig von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung eine oder mehrere terroristische Straftaten (§ 278c StGB) ausgeführt werden. Dass es tatsächlich zu solchen Straftaten gekommen ist, ist nicht Voraussetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132220

Im RIS seit

19.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten