RS OGH 2018/2/26 1R163/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2018
beobachten
merken

Norm

AEUV Art108
ABGB §879 Abs1
ABGB §879 C.2.s (in der Übersicht zu §879)

Rechtssatz

Empfänger einer Beihilfe im Fall einer staatlichen Haftung für ein von einem Kreditinstitut einem Unternehmen gewährtes Darlehen ist im Regelfall der Kreditnehmer. Allerdings kann auch der Kreditgeber aus der staatlichen Haftungsübernahme einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen.

Beis: Mit Darstellung der Unterscheidungskriterien der beiden Fälle sowie der Konsequenzen für die Inanspruchnahme des Sicherungsgebers.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Beihilfeverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000909

Im RIS seit

12.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten