Norm
AEUV Art108Rechtssatz
Empfänger einer Beihilfe im Fall einer staatlichen Haftung für ein von einem Kreditinstitut einem Unternehmen gewährtes Darlehen ist im Regelfall der Kreditnehmer. Allerdings kann auch der Kreditgeber aus der staatlichen Haftungsübernahme einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen.
Beis: Mit Darstellung der Unterscheidungskriterien der beiden Fälle sowie der Konsequenzen für die Inanspruchnahme des Sicherungsgebers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BeihilfeverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000909Im RIS seit
12.06.2018Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018