RS OGH 2018/3/14 13Os148/17i

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Veröffentlicht am 14.03.2018
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Norm

StGB §102 Abs4

Rechtssatz

Die Privilegierung des § 102 Abs 4 StGB erfordert, dass der Täter auf die begehrte Leistung gleichzeitig mit der Entlassung der Geisel verzichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132010

Im RIS seit

04.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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