Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Bei einer Zug-um-Zug-Verpflichtung liegt eine unbestimmte Forderung im Sinn des § 14 Abs 1 IO vor. Der Wert einer „Zug-um-Zug-Einschränkung“ eines Schadenersatzanspruchs ist im Insolvenzverfahren daher zu schätzen und – falls nicht null – vom Schadenersatzbetrag abzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132004Im RIS seit
25.05.2018Zuletzt aktualisiert am
25.06.2018