RS OGH 2018/2/14 15Os160/17v, 13Os88/20w

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Veröffentlicht am 14.02.2018
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Norm

StGB §21 Abs1
StGB §21 Abs3
StPO §260 Abs1 Z2
StPO §270 Abs2 Z4
StPO §430

Rechtssatz

Das Einweisungserkenntnis gemäß § 21 Abs 1 StGB hat alle idealkonkurrierenden mit Strafe bedrohten Handlungen der die Unterbringung tragenden Anlasstat anzuführen, daher auch solche, die per se keine mehr als einjährige Strafdrohung aufweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131928

Im RIS seit

27.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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