Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.11.2017Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG 2005 §47 Abs1Rechtssatz
Und selbst wenn die Ehe aufgrund der eklatanten Ungleichheit zwischen Mann und Frau nach den afghanischen Gesetzen als nichtig erklärt werden müsste, wäre §6 IPRG zu prüfen und in der Folge diese spezielle Bestimmung des afghanischen Rechtes zum Nachteil der Frau nicht anzuwenden.
Schlagworte
Nichtigkeit einer Ehe; Vorbehaltsklausel; ordre public; Aufenthaltstitel Familienangehöriger;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGTI:2017:LVwG.2017.17.0929.3Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017