RS OGH 2014/11/13 1Präs2690-4604/14s

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Veröffentlicht am 13.11.2014
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Norm

StPO §45 Abs2

Rechtssatz

Verweist ein (zufolge Übertragung nach § 45 dritter Satz StPO) sprengelfremdes Oberlandesgericht die Sache nach § 470 Z 3 StPO an das Erstgericht, ohne von seinem Delegierungsermessen nach dieser Gesetzesstelle Gebrauch zu machen, kann das Delegierungsermessen im Fall von Übertragung an dessen Präsidenten (§ 45 Abs 2 dritter Satz StPO) bei Übertragung nach § 45 Abs 2 dritter Satz StPO von diesem ausgeübt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129719

Im RIS seit

26.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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