RS OGH 2014/2/14 16Ok8/13 (16Ok9/13)

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Veröffentlicht am 14.02.2014
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Norm

WettbG §12 Abs3

Rechtssatz

Die Frage, ob kartellrechtliche Verfahren getrennt oder verbunden geführt werden sollen, liegt im Ermessen des Gerichts, das sich bei seiner Entscheidung an der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zu orientieren hat. Dies gilt im Zusammenhang mit der Erlassung von Hausdurchsuchungsbefehlen mit der Einschränkung, dass die durch den Zweck des Verwertungsverbots garantierten Rechte durch eine Verbindung von Verfahren nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 8/13
    Entscheidungstext OGH 14.02.2014 16 Ok 8/13
    Veröff: SZ 2014/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129325

Im RIS seit

10.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

29.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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