RS OGH 2013/12/16 6Ob43/13m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2013
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Norm

KSchG §1 Abs1
ZPO §617

Rechtssatz

Die Verbrauchereigenschaft einer im Ausland wohnhaften oder ansässigen ausländischen Schiedsvertragspartei nach § 617 ZPO ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies schließt allerdings nicht aus, ausländische Rechtsträger im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und die Ähnlichkeit zu vom österreichischen Gesetzgeber als Unternehmer eingestuften juristischen Personen in Analogie zu § 2 UGB auch für Zwecke des § 617 ZPO als Unternehmer zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 43/13m
    Entscheidungstext OGH 16.12.2013 6 Ob 43/13m
    Veröff: SZ 2013/122

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129264

Im RIS seit

04.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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