RS OGH 2013/12/11 15Os149/13w, 15Os20/15b, 14Os106/15t (14Os107/15i), 12Os15/16x, 14Os3/21d, 14Os28/

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Veröffentlicht am 11.12.2013
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5 A
StPO §290 Abs1 Satz2 Fall2

Rechtssatz

„Dieselben Gründe“ iSd § 290 Abs 1 zweiter Satz zweiter Fall StPO sind bei Vorliegen eines Begründungsmangels nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO dann gegeben, wenn konkret der dieselbe Tat  betreffende Ausspruch des Gerichts über entscheidende Tatsachen beim Begünstigten in gleicher Weise mangelhaft ist wie beim Nichtigkeitswerber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129172

Im RIS seit

12.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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