Norm
UVG §7 Abs1 Z1Rechtssatz
Wird ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart, ist für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss nach dem klaren Wortlaut des § 1 UVG nur der gesetzliche Unterhalt maßgebend. Mangels Regelungslücke ist keine Analogie zu § 69a EheG zu ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129034Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016