RS OGH 2011/2/28 9Ob75/10k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2011
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Norm

ABGB §879 BIIo
ABGB §1020
KSchG §6 Abs1 Z1

Rechtssatz

In einem noch vom Erblasser abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrag für seine Grabstätte kann das Recht zur ordentlichen Kündigung mit bindender Wirkung für seine Erben eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126615

Im RIS seit

29.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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