Norm
ABGB §1266Rechtssatz
Wird durch Vertrag der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Frau über die Trennung der Ehe hinaus aufrecht erhalten, so ist darin weder eine Schenkung noch ein Ehepakt gelegen, der der Errichtung eines Notariatsaktes bedürfte. Ein derartiger Anspruch ist bei Beurteilung der Wirkungen einer Insolvenz und im Zwangsvollstreckungsverfahren seinem Wesen und Inhalte nach wie ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0025572Dokumentnummer
JJR_19370909_OGH0002_0030OB00648_3700000_001