Norm
ABGB §430 B2Rechtssatz
Der Bestandgeber haftet dem früheren Mieter für Schadenersatz nicht, wenn er im Zeitpunkt der Weitervermietung annehmen durfte, daß der Mietvertrag mit dem ersten Mieter nicht mehr aufrecht ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015067Dokumentnummer
JJR_19500222_OGH0002_0030OB00098_5000000_001