RS OGH 1950/9/27 3Ob164/50

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Veröffentlicht am 27.09.1950
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Norm

ABGB §936 II
ABGB §1053
ABGB §1175
NZwG §1 Abs1 litd

Rechtssatz

Hat ein Ehegatte eine Liegenschaft erworben, um darauf ein Haus zu errichten, und hat er dem andern Gatten zugesagt, ihm gegen Erstattung der Hälfte der in ihrer Höhe noch unbekannten Kosten das Eigentum an einer Liegenschaftshälfte zu übertragen, so liegt weder ein Gesellschaftsvertrag noch ein Kaufvertrag, sondern ein Vorvertrag zum Abschluß eines Kaufvertrages vor, der zu seiner Gültigkeit der Errichtung eines Notariatsaktes bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0024162

Dokumentnummer

JJR_19500927_OGH0002_0030OB00164_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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