RS OGH 1954/4/14 1Ob177/54, 4Ob1547/95, 4Ob215/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1954
beobachten
merken

Norm

JN §87

Rechtssatz

Die Verpachtung eines Unternehmens ist keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des § 87 Abs 1 JN.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0046748

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten