Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Wohl ist die Beistellung der Konzession kein unbedingtes Erfordernis für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses; wurde sie aber mit Räumen zusammen in Bestand gegeben, dann ist jedenfalls Pacht anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0020432Dokumentnummer
JJR_19540630_OGH0002_0010OB00530_5400000_001