Norm
ABGB §825 BRechtssatz
Miteigentum an Urkunden ( Reparaturbelege im gemeinsamen Eigentum des Hauseigentümers und des sie verwahrenden Hausverwalters ); Klage auf Herausgabe zum Gebrauch zwecks Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015526Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011