Norm
DSt 1872 §33Rechtssatz
Die schriftliche Anzeige allein ohne vorherige schriftliche oder mündliche Stellungnahme des Beschuldigten und ohne weitere Erhebung des Sachverhaltes genügt nicht zur Fällung eines Schuldspruches - Nichtäußerung des Beschuldigten an sich kein Disziplinarvergehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056035Dokumentnummer
JJR_19600331_OGH0002_000BKD00062_5900000_002