RS OGH 1961/1/12 6Ob270/60, 7Ob56/71, 1Ob169/71, 1Ob270/71, 3Ob57/72

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Veröffentlicht am 12.01.1961
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DI

Rechtssatz

Die Zwangslage kann eine verschuldete oder unverschuldete, eine wirkliche oder auch nur eine vermeintliche sein; auch vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als wirklicher.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0016883

Dokumentnummer

JJR_19610112_OGH0002_0060OB00270_6000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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