Norm
ABGB §879 Abs2 Z3 CIIjRechtssatz
Das Versprechen, Leistungen durch Erbeinsetzung abzugelten, stellt kein nichtiges Rechtsgeschäft nach § 879 ABGB dar. Auch eine allfällige Nichtigkeit der Entgeltsvereinbarung hätte zur Folge, daß statt des auf einer nichtigen Vereinbarung beruhenden Entgelts ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Dienste zu bezahlen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024331Dokumentnummer
JJR_19680423_OGH0002_0040OB00026_6800000_001