RS OGH 1968/4/23 4Ob26/68

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Veröffentlicht am 23.04.1968
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z3 CIIj

Rechtssatz

Das Versprechen, Leistungen durch Erbeinsetzung abzugelten, stellt kein nichtiges Rechtsgeschäft nach § 879 ABGB dar. Auch eine allfällige Nichtigkeit der Entgeltsvereinbarung hätte zur Folge, daß statt des auf einer nichtigen Vereinbarung beruhenden Entgelts ein angemessenes Entgelt für die erbrachten Dienste zu bezahlen wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 26/68
    Entscheidungstext OGH 23.04.1968 4 Ob 26/68
    Veröff: SozM IIIE,381

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024331

Dokumentnummer

JJR_19680423_OGH0002_0040OB00026_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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