Norm
ABGB §983Rechtssatz
Der Wechseleskomptvertrag ist ein Darlehensvertrag oder, wenn der Wechsel gegen Bezahlung der Eskomptsumme auf den Eskomptgeber übertragen wurde und dieser in den Besitz des Papieres und der damit verbundenen Rechte gelangt, ein Kaufvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0019395Dokumentnummer
JJR_19710624_OGH0002_0010OB00152_7100000_001