RS OGH 1971/11/4 2Ob116/71

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Veröffentlicht am 04.11.1971
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Norm

ABGB §549
ABGB §1327b

Rechtssatz

Zur Frage, ob es dem Ortsgebrauch entspricht, ein bereits vorhandenes Familiengrab auch dann weiter zu verwenden, wenn es auf einem Friedhof mit höheren Gebühren liegt ( im konkreten Fall - Zentralfriedhof oder Baumgartner Friedhof in Wien - bejaht ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0012301

Dokumentnummer

JJR_19711104_OGH0002_0020OB00116_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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