Norm
ABGB §578Rechtssatz
Gemäß § 578 ABGB kann ein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung auch in der Form eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Briefes errichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0045014Dokumentnummer
JJR_19720411_OGH0002_0050OB00082_7200000_001