RS OGH 1973/3/9 11Os170/72, 10Os150/84

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Veröffentlicht am 09.03.1973
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Norm

FinStrG §14
FinStrG §35 Abs1 litb

Rechtssatz

Vollendet ist der Schmuggel nach § 35 Abs 1 lit b FinStrG, wenn der Täter die falsch deklarierte Ware im Begleitscheinverfahren anweisen läßt, sodaß ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch nicht mehr in Frage kommt, mag auch die Ware später richtig deklariert und ordnungsgemäß verzollt ausgeführt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0087335

Dokumentnummer

JJR_19730309_OGH0002_0110OS00170_7200000_018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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