Norm
ABGB §1034Rechtssatz
Die Bank, die zunächst ein Girokonto durch Gewährung eines Darlehens an den Kontoinhaber aufstockte, ist berechtigt, bei Nichtbezahlung der fällig gewordenen Darlehensschuld das Girokonto mit der Darlehenssumme zu belasten und den Girovertrag zu beenden. Setzt sie den Girovertrag jedoch fort, muß sie auch weiterhin durch Einzahlungen auf das Konto gedeckte Überweisungsaufträge des Kontoinhabers durchführen und ist nicht berechtigt, vom Kontoinhaber nicht der Rückzahlung des Darlehens gewidmete Beträge mit ihrer Forderung aus der Darlehensschuld aufzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019724Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0050OB00170_7500000_001