RS OGH 1975/11/19 11Os103/75, 12Os171/75, 10Os177/76, 9Os181/78, 11Os150/79, 9Os45/80, 10Os27/81, 11

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1975
beobachten
merken

Norm

StGB §7 Abs2
StGB §83
StGB §84 A

Rechtssatz

Vorhersehbarkeit des Erfolges, wenn zur Tathandlung eine weitere Ursache für den Schaden hin zugekommen ist, deren Hinzutreten zwar nicht schon nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gewesen, aber noch nicht ganz außergewöhnlich und deswegen außerhalb der menschlichen Erwartung gelegen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089468

Dokumentnummer

JJR_19751119_OGH0002_0110OS00103_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten