Norm
StVO §1 Abs1Rechtssatz
Werksgelände, das nur mit Zustimmung der Werksleitung von Lieferanten, von Postautobussen für den Transport der Arbeiter und durch betriebseigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Betriebsangehörigen benützt werden durfte, ist keine Straße mit öffentlichen Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO; auch dann wenn der Postautobus von jedermann benutzt werden durfte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0073108Dokumentnummer
JJR_19760203_OGH0002_0040OB00083_7500000_002