Norm
StGB §106 Abs1 Z1Rechtssatz
Maßgebend ist nicht der Wortlaut, sondern der Sinngehalt der Äußerung in Verbindung mit dem sonstigen Verhalten des Täters.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092947Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020