Norm
ABGB §1438 AhRechtssatz
Ein Aufrechnungsvertrag wird durch ein später begründetes richterliches Pfandrecht nicht berührt, auch wenn er erst künftig entstehende Forderungen betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004034Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2010