Norm
ABGB §1438 DRechtssatz
Die Verpflichtungserklärung, eine bereits eingeklagte Schuld in Monatsraten abzuzahlen und ein Versäumungsurteil erfließen zu lassen, ist als Verpflichtung anzusehen, gegen die Klagsforderung kein Gegenforderung geltend zu machen; sie ist ein wirksamer Kompensationsverzicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0033922Dokumentnummer
JJR_19780913_OGH0002_0010OB00702_7800000_002