Norm
ABGB §932 IIIeRechtssatz
Bei Berechtigung eines Wandlungsbegehrens und der deswegen erforderlichen Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Leasinggeber als Käufer entfällt auch die Geschäftsgrundlage für den Leasingsvertrag; der Leasingnehmer wird von der Zinszahlungsverpflichtung an den Leasinggeber frei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018711Dokumentnummer
JJR_19790502_OGH0002_0010OB00586_7900000_005