RS OGH 1979/10/30 1Ob718/79, 1Ob2/99x, 8Ob124/12m, 12Os20/14d

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Veröffentlicht am 30.10.1979
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Norm

ABGB §536
ABGB §537
ABGB §938 C3
ABGB §1278

Rechtssatz

Das Erbrecht wird schon vor Einantwortung der Verlassenschaft, mit welchem Zeitpunkt nach herrschender Auffassung der Eigentumserwerb des Erben eintritt, ein für den Erben vermögenswertes Recht und damit Teil seines Vermögens, über das er unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012252

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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