RS OGH 1980/1/15 4Ob594/79

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Veröffentlicht am 15.01.1980
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Norm

ABGB §1052 B1
ABGB §1169

Rechtssatz

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen Verletzung von Schutzpflichten, weil diese nicht um einer anderen (vertraglichen) Pflicht willen eingegangen worden sind und daher nicht in dem hiefür erforderlichen Austauschverhältnis stehen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 594/79
    Entscheidungstext OGH 15.01.1980 4 Ob 594/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020158

Dokumentnummer

JJR_19800115_OGH0002_0040OB00594_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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