RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §413
WRG §26
WRG §39
WRG §41

Rechtssatz

Dem Eigentümer eines Ufergrundstückes kann auch das Recht zustehen, den früheren Zustand wiederherzustellen, wenn er vorübergehend die Pflege seiner Ufer vernachlässigte. Auch wenn der Oblieger also durch Unterlssung ihm zustehender Maßnahmen durch einige Zeit eine Schädigung seiner Grundstücke hinnahm und damit dem Unterlieger Vorteile für seine Grundstücke verschaffte, erwächst dem Unterleiger noch kein Recht, daß dieser Zustand erhalten bleibe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011059

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00031_7900000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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