Norm
AußStrG §9 A2bRechtssatz
Der Präsident des OLG ist gegen die Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes, mit welchem die Überweisung des Betrages an ihn angeordnet wurde, zum Rekurs legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006727Dokumentnummer
JJR_19800409_OGH0002_0030OB00659_7900000_001