RS OGH 1980/6/25 3Ob52/80, 2Ob568/80, 3Ob45/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.1980
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Norm

EO §1 Abs1 Z1 IB
EO §1 Abs1 Z1 IIA
EO §7 Abs1 Aa

Rechtssatz

Nur Leistungsurteile können die Grundlage einer Exekution bilden; die materielle Vollstreckbarkeit eines Urteiles ist also davon abhängig, daß es einen an den Verpflichteten ergangenen Befehl oder eine übernommene Verbindlichkeit, etwas zu tun oder zu unterlassen, enthält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0000061

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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