Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Es kommt bei der Besuchsregelung nicht darauf an, was dem Kindeswohl abstrakt entsprechen könnte, sondern darauf, was ihm nach der Lage des Einzelfalles tatsächlich entspricht. Bei zwischen den Eltern bestehenden Spannungen kann es zum Wohle des sich in der Pubertät befindlichen Kindes und zur Förderung seiner weiteren gedeihlichen seelischen Entwicklung notwendig sein, einem Elternteil des von ihm ohnedies bereits seit langem nicht mehr ausgeübte Besuchsrecht abzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0047994Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012