RS OGH 1981/11/18 6Ob595/81, 5Ob613/82, 4Ob557/87 (4Ob558/87), 1Ob620/87, 6Ob740/87, 1Ob516/89, 5Ob5

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Veröffentlicht am 18.11.1981
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1299 C
ABGB §1304 allg
RAO §9

Rechtssatz

Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser im besonderen Maße geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen und alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des ihm bekannten Geschäftszweckes zu unternehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0038724

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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