RS OGH 1982/3/1 Bkd52/81

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Veröffentlicht am 01.03.1982
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Norm

RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Einlassen ein eine lautstarke Wechselrede mit dem Staatsanwalt und dem beisitzenden Richter eines Schöffensenats während der Hauptverhandlung sowie die Verwendung der Ausdrücke "Falschprotokollierung" und "Beamtenkauderwelsch" im Plädoyer in Beziehung auf Polizeierhebungen gerade noch (nach der besonderen Lage des Falls) durch das Verteidigerprivileg des § 9 RAO gedeckt.

Entscheidungstexte

  • Bkd 52/81
    Entscheidungstext OGH 01.03.1982 Bkd 52/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0072199

Dokumentnummer

JJR_19820301_OGH0002_000BKD00052_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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