RS OGH 1982/11/23 4Ob162/82

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Veröffentlicht am 23.11.1982
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Norm

ABGB §879 BIIb
AngG §37 Abs2

Rechtssatz

Haben die Vertragsparteien im Arbeitsvertrag eine mit § 37 AngG in Widerspruch stehende Vereinbarung insofern getroffen, als der Arbeitgeber das Recht haben soll, während der Sperrzeit auf die weitere Einhaltung der Konkurrenzklausel zu verzichten und in einem solchen Fall von seiner Entgeltpflicht von dem auf den Tag des Verzichtes folgenden Monatsersten an befreit sein soll, ist eine derartige Vereinbarung teilnichtig. Der Verzicht ist gültig. Hingegen ist die weitere Vereinbarung über die Befreiung von der Entgeltpflicht nichtig.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 162/82
    Entscheidungstext OGH 23.11.1982 4 Ob 162/82
    Veröff: SZ 55/182 = Arb 10132 = JBl 1984,448 = DRdA 1984,228 (Mayer - Maly)

Schlagworte

SW: Angestellte, Dienstvertrag, Vertrag, Verbotsfrist, Konkurrenzverbot, Wettbewerbsverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Lohn, Gehalt, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Fortzahlung, Weiterzahlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029889

Dokumentnummer

JJR_19821123_OGH0002_0040OB00162_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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