Norm
ABGB §144Rechtssatz
Demjenigen Elternteil, dem das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes allein zusteht und dem es deshalb zusteht, auch den Aufenthalt des Kindes (§ 146 b ABGB) zu bestimmen, ist es nicht zu verwehren, dass er das Kind seinen in Spanien ansässigen Großeltern anvertraut.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AuslandEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047936Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.07.2022