Norm
ABGB §145cRechtssatz
Im Fall des Zuerwerbes von Liegenschaftsanteilen zu bereits im Eigentum des pflegebefohlenen Kindes stehenden Anteilen an denselben Liegenschaften, die von Sondervermögensverwaltung nach § 145 c ABGB betroffen sind, ist im Interesse des Kindeswohles und der dadurch gebotenen Einheit der Verwaltung und Vertretung die Sondervermögensverwaltung im Sinne eine in objektiver Betrachtung zu unterstellenden Widmungsaktes auf die neu hinzuerworbenen Liegenschaftsanteile auszudehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047993Dokumentnummer
JJR_19830720_OGH0002_0060OB00719_8300000_001