RS OGH 1985/12/10 10Os150/84

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Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

StGB §280 Abs1

Rechtssatz

Zur Strafbarkeit des Bereithaltens eines Vorrats an Waffen, Schießbedarf oder anderen Kampfmitteln ist keineswegs Voraussetzung, daß dieser Vorrat zuvor vom Täter selbst angesammelt worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096068

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0100OS00150_8400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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