Norm
ABGB §148 ARechtssatz
Die Abwicklung des Besuchsvorganges mit einer Abholung und Rückbringung der Kinder von und an den Wohnort der Mutter, also eine Übernahme der Kinder aus ihrer häuslichen Obhut und eine Rückführung in diese, ist eine Ausübung des Besuchsrechts derart, daß dem Vater die Kinder bei einer Bushaltestelle nächst dem Wohnhaus der Mutter zu übergeben und von ihm an diesen Ort zurückzubringen seien, vorzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0048022Dokumentnummer
JJR_19860828_OGH0002_0060OB00629_8600000_001