Norm
ABGB §430 B2Rechtssatz
Bei der Doppelveräußerung von Liegenschaften wird ein Schadenersatzanspruch bei einem durch den Besitz erkennbaren Erwerb gegenüber demjenigen bejaht, der sich den Vertragsbruch des Veräußerers zunutze machte. Dies muß auch für die Kollision von Bestandrechten durch Doppelvermietung gelten, wenn der Dritte ohne Einwirkung auf den Schuldner dessen Vertragsbruch in Kenntnis des Forderungsrechtes oder bei einer durch den Besitz bedingten typischen Erkennbarkeit den Vertragsbruch des Schuldners ausnützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011209Dokumentnummer
JJR_19861218_OGH0002_0070OB00691_8600000_001