RS OGH 1987/2/10 5Ob163/86

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Veröffentlicht am 10.02.1987
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Norm

MRG §8 Abs2
MRG §8 Abs3
MRG §37 Abs1 Z5
WGG 1979 §22

Rechtssatz

Ansprüche nach § 8 Abs 2 und 3 MRG gehören auch dann ins außerstreitige Verfahren nach § 22 WGG 1979 (§ 37 Abs 1 Z 5 MRG), wenn es um Mietgegenstände in Gebäuden geht, die von einer gemeinnützigen Bauvereinbarung errichtet worden sind und im Eigentum einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder Verwaltungsvereinigung stehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069432

Dokumentnummer

JJR_19870210_OGH0002_0050OB00163_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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